EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Thiophanat-methyl nicht erneuert
Datum: 20.10.2020
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Thiophanat-methyl als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiophanat-methyl enthalten, spätestens am 19. April 2021 widerrufen müssen. Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung und im Internet bekannt geben.
In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Thiophanat-methyl zugelassen:
Mittel | Zul.-Nr. | Wirkstoffe | Derzeitiges Zulassungsende |
---|---|---|---|
Cercobin FL | 033496-00 | Thiophanat-methyl | 31.10.2020* |
Don-Q | 006261-00 | Thiophanat-methyl | 31.10.2021 |
TOPSIN | 006261-60 | Thiophanat-methyl | 31.10.2021 |
*) Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cercobin FL endet in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf am 31. Oktober 2020. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2021 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 19. Oktober 2021.
Ausgabejahr
2020
Datum
20.10.2020
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