Zulassung des Pflanzenschutzmittels Monceren Pro widerrufen
Datum: 27.10.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft von Amts wegen zum 5. Januar 2021 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Monceren Pro mit dem Wirkstoff Pencycuron (Zulassungsnummer: 006850-00/00). Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2020/785 der Kommission vom 16. Juni 2020 wurden die RHG für Pencycuron in Kartoffel von 0,1 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg abgesenkt. Eine Prüfung durch das BVL ergab, dass dieser RHG für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung gilt ab dem 6. Januar 2021.
Ausgabejahr
2020
Datum
27.10.2020
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