Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Crawler (Wirkstoff Carbetamid)
Datum: 25.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 26. Juni 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Crawler (Zulassungsnummer 008434-00/00), weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Carbetamid durch Zeitablauf endete.
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 26. Dezember 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 26. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Ausgabejahr
2021
Datum
25.06.2021
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