Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara widerrufen
Datum: 09.12.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 24. November 2021 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara (GP-Nr. 005655-00/011) widerrufen.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ausgabejahr
2021
Datum
09.12.2021
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