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Neue Anwendungsbestimmung für Anwendungen mit einem Wasseraufwand von weniger als 150 L/ha

Datum: 26.10.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vergibt ab dem 1. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 L/ha für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die folgende Anwendungsbestimmung NT140 auf Anwendungsebene.

NT140:
„Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.“

Alternativ kann die Wasseraufwandmenge für die oben genannten Anwendungen in Deutschland auf mindestens 150 L/ha heraufgesetzt werden.

Das BVL wird in laufenden Verfahren hierzu Rücksprache mit den Antragstellenden halten.

Hintergrund

Ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel wird gemäß der beantragten Anwendung bewertet. Die Fassung der Anwendung beinhaltet neben Angaben wie Aufwandmenge und Anzahl der Behandlungen auch eine Angabe zur Wasseraufwandmenge. Diese beschreibt die Wassermenge (in L/ha) mit der das Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden muss. Dabei wird in der Regel für Flächenanwendungen mit der Zulassung ein Bereich mit einer unteren (i.d.R. 200 L/ha) und oberen Grenze (i.d.R. 400 L/ha) festgeschrieben.

Die Höhe der Wasseraufwandmenge hat Auswirkungen auf die Risikobewertung. Die Abdrift-Eckwerte wurden auf Grundlage definierter Wasseraufwandmengen ermittelt und können bis zu einem minimalen Wasseraufwand von 150 L/ha für Standarddüsen in Ackerbaukulturen herangezogen werden.

Wasseraufwandmengen von weniger als 150 L/ha können nur eingesetzt werden, wenn die jeweiligen Düsen für diesen Bereich geprüft wurden und in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" in der jeweils geltenden Fassung eingetragen sind. Die Anwendung hat entsprechend der im Verzeichnis „Verlustmindernder Geräte“ angegebenen Verwendungsbestimmungen zu erfolgen. Weitergehende Vorgaben hinsichtlich einer Abdriftminderungsklasse und einzuhaltende Abstände aus Anwendungsbestimmungen, die mit der Zulassung des Pflanzenschutzmittel festgesetzt wurden, sind zu beachten.

Ausgabejahr 2022
Datum 26.10.2022

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