Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sojabohne zusätzlich zur Kulturgruppe Hülsengemüse zugeordnet

Datum: 08.11.2022

Die Kultur Sojabohne ist bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort neben der Zuordnung als Ackerbaukultur (Einsatzgebiet Ackerbau) auch dem Hülsengemüse (Einsatzgebiet Gemüsebau) zugeordnet.

Das bedeutet: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen zugelassen sind, dürfen ab sofort auch in Sojabohnen eingesetzt werden.
Die Verwendung der Sojabohne ist somit auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich (z. B. als Edamame). Näheres regelt die Beschreibung der zugelassenen Anwendung. Bei Anwendungen, die für Sojabohne nicht geeignet sind, wird die Sojabohne explizit aus der Zulassung ausgenommen (z. B. Hülsengemüse (ausgenommen: Sojabohne)).

Ausgabejahr 2022
Datum 08.11.2022

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de