Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro mit dem Wirkstoff Abamectin hinsichtlich einzelner Anwendungen

Datum: 06.04.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. März 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00) mit dem Wirkstoff Abamectin für die unten aufgeführten Freiland-Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
007030-00/02-001

Prozessionsspinner

Eiche

007030-00/02-002
007030-00/02-003
007030-00/02-004
007030-00/02-005
007030-00/02-006
007030-00/06-001ErdbeermilbeErdbeere

Der Widerruf gilt auch für die gleichen Anwendungen der Vertriebserweiterung Agrimec-Pro (Zulassungsnummer: 007030-61).

Hintergrund
Mit der Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Abamectin wurde gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/515 festgelegt, dass nur Anwendungen im Gewächshaus zugelassen werden dürfen. Deshalb wurden alle Freiland-Anwendungen der o. g. Zulassung widerrufen.

Ausgabejahr 2023
Datum 06.04.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren