Anordnung des Ruhens der Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako

Datum: 14.07.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juli 2023 das Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) angeordnet.


Die Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden.


Hintergrund
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm untersuchte das BVL ein Originalgebinde des Pflanzenschutzmittels im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden gravierende stoffliche Abweichungen festgestellt. Das BVL warnte daraufhin vor einer Anwendung des Mittels, da Pflanzenschäden auftreten können.

Ausgabejahr 2023
Datum 14.07.2023

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