Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat hinsichtlich beruflicher Anwendungen

Datum: 16.10.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 27. September 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat hinsichtlich der unten aufgeführten beruflichen Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
025956-00/00-007,
025956-00/00-008
Nacktschnecken Gemüsekulturen
025956-00/00-009,
025956-00/00-010
Nacktschnecken Zierpflanzen
025956-00/00-011,
025956-00/00-012
Nacktschnecken Obstkulturen
025956-00/00-013Nacktschnecken Ackerbaukulturen

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Widerruf erfolgte auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:
- Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60)


Ausgabejahr 2024
Datum 16.10.2024

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