Einschränkung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Veriphos (Zul.-Nr.: 027207-00) hinsichtlich der Anwendung in Heidelbeer-Arten

Datum: 27.11.2024

Diese Fachmeldung wurde korrigiert durch die Fachmeldung vom 19. März 2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 30. Oktober 2024 die Zulassung der Anwendung 027207-00/03-004 des Pflanzenschutzmittels Veriphos mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat von Heidelbeer-Arten auf Heidelbeeren eingeschränkt. Die Anwendung ist damit nur noch in Heidelbeeren zulässig.

Die Einschränkung der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterung:

  • LBG-01F34 (Zul.-Nr.: 027207-60)

Hintergrund

Die zuvor zugelassene Anwendung 027207-00/03-004 an Heidelbeer-Arten umfasste folgende Kulturen:

  • Heidelbeere
  • Preiselbeere/Großfrüchtige Moosbeere
  • Cranberry

Da eine Überschreitung des derzeit geltenden Rückstandshöchstgehaltes in Preiselbeeren von 2 mg/kg nicht ausgeschlossen werden kann, wurde das Anwendungsgebiet 027207-00/03-004 auf Heidelbeeren beschränkt.

Für die Kulturen Preiselbeere und Cranberry könnte in Zukunft die Anwendung wieder zugelassen werden, sofern ein ausreichend hoher Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wurde.

Ausgabejahr 2024
Datum 27.11.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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