Zukünftiger Wegfall der Kennzeichnungsauflagen NW261 bis NW265

Datum: 17.12.2024

Folgende Kennzeichnungsauflagen werden vom BVL ab 1. Januar 2025 nicht mehr in neuen Zulassungsbescheiden für Pflanzenschutzmittel erteilt:

  • NW261 – Das Mittel ist fischgiftig.
  • NW262 – Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW263 – Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
  • NW264 – Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265 – Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Begründung:

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erteilte das BVL bisher Auflagen gemäß § 36 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz, die eine Kennzeichnung der Mittel im Hinblick auf ihre Giftigkeit für verschiedene Gruppen von Gewässerorganismen vorschreiben (Kennzeichnungsauflagen mit der Kodierung NW261 bis NW265).

Gleichzeitig gelten für Pflanzenschutzmittel die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, deren Kennzeichnungssystem hinsichtlich einer Umweltgefährdung ebenfalls Hinweise zu Auswirkungen auf Gewässerorganismen umfasst (Gefahrenhinweise H400, H410, H411, H412, H413).

Sowohl das pflanzenschutzrechtliche Kennzeichnungssystem NW261 bis NW265 als auch die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung haben die Information des Anwenders über die Gefährlichkeit des Mittels für Gewässerorganismen zum Ziel. Im Sinne einer Verschlankung der bei der Zulassung erteilten Auflagen wird zukünftig auf die Erteilung der Kennzeichnungsauflagen NW261 bis NW265 verzichtet, da die allgemeine Gefahrenkommunikation gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als ausreichend angesehen wird.

Ab dem Stichtag 1. Januar 2025 (Bescheiddatum) werden daher die genannten Kennzeichnungsauflagen in neuen Zulassungsbescheiden für Pflanzenschutzmittel vom BVL nicht mehr erteilt.

Die mit Zulassungsbescheiden vor dem Stichtag erteilten entsprechenden Kennzeichnungsauflagen bleiben bestehen. Eine Aufhebung per Änderungsbescheid ist nicht vorgesehen.

Mit der Vergabe der Kennzeichnungsauflagen NW261 bis NW265 ist bislang die Erteilung der Anwendungsbestimmung NW470 im Zulassungsbescheid verbunden. Nach Wegfall der Kenn-zeichnungsauflagen wird dies zukünftig ausgehend von der gefahrstoffrechtlichen Einstufung von Mittel und/oder enthaltenem Wirkstoff als akut oder chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1, 2, 3 oder 4 erfolgen.

Änderungen bei der Risikobewertung möglicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtzielorganismen und der Ableitung zusätzlicher Risikominderungsmaßnahmen sind mit dem Wegfall der genannten Kennzeichnungsauflagen nicht verbunden. Die Verpflichtungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für Hersteller bzw. Importeure zur Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln bleiben unberührt.

Ausgabejahr 2024
Datum 17.12.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren