Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) hinsichtlich der Anwendungen auf Nichtkulturland
Datum: 28.01.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 22. Januar 2025 auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) mit dem Wirkstoff Essigsäure für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur/Objekt |
00A846-00/00-001 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Nichtkulturland ohne Holzgewächse |
00A846-00/00-015 | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
00A846-00/00-016 | Moose | Nichtkulturland ohne Holzgewächse |
00A846-00/00-017 | Moose | Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:
- UnkrautNIX (Zul.-Nr.: 00A846-60)
- Express Unkrautvernichter RTU (Zul.-Nr.: 00A846-61)
Ausgabejahr
2024
Datum
28.01.2025
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