Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) hinsichtlich der Anwendungen auf Nichtkulturland

Datum: 28.01.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 22. Januar 2025 auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels UNMO (Zul.-Nr.: 00A846-00) mit dem Wirkstoff Essigsäure für die unten aufgeführten Anwendungen im Haus- und Kleingarten widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur/Objekt
00A846-00/00-001Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Nichtkulturland ohne
Holzgewächse
00A846-00/00-015Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Wege und Plätze mit
Holzgewächsen
00A846-00/00-016Moose Nichtkulturland ohne
Holzgewächse
00A846-00/00-017Moose Wege und Plätze mit
Holzgewächsen

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • UnkrautNIX (Zul.-Nr.: 00A846-60)
  • Express Unkrautvernichter RTU (Zul.-Nr.: 00A846-61)


Ausgabejahr 2024
Datum 28.01.2025

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de