Genehmigungen/Anzeigen zu Versuchszwecken

Aktualisierung des Formblattes „Formular Anzeige von Versuchen nach § 20 bei den Länderbehörden“

Datum: 31.01.2025

In Abstimmung mit den Ländervertretungen (Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle - AG PMK) wurde das „Formular Anzeige von Versuchen nach § 20 bei den Länderbehörden“ aktualisiert. Das neue Formblatt ist ab sofort zu verwenden und ist hier im Downloadbereich verfügbar.

Hintergrund

Für die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Forschungs- und Entwicklungszwecken besteht eine Genehmigungspflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 28 und 54 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Die Versuchsdurchführung ist zusätzlich gemäß § 20 Absatz 1 Satz 5 PflSchG der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes vor Beginn anzuzeigen.

Ausgabejahr 2025
Datum 31.01.2025

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