Einschränkung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Veriphos (Zul.-Nr.: 027207-00) hinsichtlich der Anwendung in Heidelbeer-Arten

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 27. November 2024

Datum: 19.03.2025

Die Einschränkung der Anwendung auf Heidelbeeren gilt auch für die Anwendung im Gewächshaus (027207-00/02-004).

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheiden vom 30. Oktober 2024 bzw. 4. März 2025 die Zulassung der Anwendungen 027207-00/03-004 und 027207-00/02-004 des Pflanzenschutzmittels Veriphos mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat von Heidelbeer-Arten auf Heidelbeeren eingeschränkt. Die Anwendung ist damit nur noch in Heidelbeeren zulässig.

Die Einschränkung der Anwendungen gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterung:

  • LBG-01F34 (Zul.-Nr.: 027207-60)

Hintergrund

Die zuvor zugelassenen Anwendungen an Heidelbeer-Arten umfassten folgende Kulturen:

  • Heidelbeere
  • Preiselbeere/Großfrüchtige Moosbeere
  • Cranberry

Da eine Überschreitung des derzeit geltenden Rückstandshöchstgehaltes in Preiselbeeren von 2 mg/kg nicht ausgeschlossen werden kann, wurden die Anwendungsgebiete 027207-00/03-004 und 027207-00/02-004 auf Heidelbeeren beschränkt.

Für die Kulturen Preiselbeere und Cranberry könnten in Zukunft die Anwendungen wieder zugelassen werden, sofern ein ausreichend hoher Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wurde.

Ausgabejahr 2025
Datum 19.03.2025

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