BVL ermöglicht Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger in Kartoffeln

Datum: 23.04.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat, nachdem im März 2025 bereits Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger in Zuckerrübe genehmigt wurden, am 23. April 2025, ebenfalls auf der Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden in der Kultur Kartoffel ermöglicht.

ProduktWirkstoffZeitraumzugelassene Mengezugelassene Fläche
Carnadine 200Acetamiprid01.05. - 28.08.202537.000 Liter35.000 ha
Mospilan SGAcetamiprid23.04. - 20.08.20258.750 kg35.000 ha
DanjiriAcetamiprid02.05. - 29.08.20258.750 kg35.000 ha
SIVANTO primeFlupyradifurone02.05. - 29.08.202515.000 Liter30.000 ha
Karate Zeonlambda-Cyhalothrin02.05. - 29.08.20252.250 Liter30.000 ha
Kaiso Sorbielambda-Cyhalothrin01.05. - 28.08.20253.000 kg20.000 ha
Decis forteDeltamethrin02.05. - 29.08.20251.000 Liter20.000 ha
Sumicidin Alpha ESEsfenvalerat20.05. - 16.09.20256.000 Liter20.000 ha

Aktuell sind im Anbau von Kartoffeln zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für eine nachhaltige Bekämpfung dieser Insekten sind mehrere Notfallzulassungen mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsmechanismen notwendig.

Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.

Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen, wie in der Zuckerrübe auch, nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste angewendet werden. Die dazu benötigten Flächenangaben wurden zuvor von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ermittelt und zusammengestellt. Diese Warndienstaufrufe basieren auf Monitoringdaten zum Vorkommen der Glasflügelzikaden, die flächendeckend erhoben werden.

Allgemeine Informationen zu Notfallzulassungen sowie Datenblätter veröffentlicht das BVL auf der Internetseite „Zulassungen für Notfallsituationen"

Hintergrundinformation:

In einigen Regionen Deutschlands tritt ein neuartiger Krankheitskomplex auf. Die beiden Krankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“ (SBR) werden durch die Bakterien Candidatus Phytoplasma solani und Candidatus Arsenoponus phytopathogenicus ausgelöst. Die bakteriellen Erreger werden durch die sich rasch ausbreitende Glasflügelzikade in der Kultur Zuckerrübe und weiteren betroffenen Kulturen übertragen.

Das Besondere am aktuellen Schadgeschehen ist das meist gemeinsame Auftreten beider bakterieller Erreger. Für die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade kommt erschwerend hinzu, dass sie sich als Krankheitsüberträger (Vektor) binnen weniger Jahre mit der Kartoffel und verschiedenen Gemüsearten wie Karotten und Rote Beete neben der Zuckerrübe bereits weitere Wirtspflanzen erschlossen hat und sich an diesen ebenfalls voll entwickeln kann.

Die bakteriellen Erreger lassen sich nicht direkt bekämpfen.

Biologie und Mobilität des Vektors setzen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Grenzen, da der Zikaden-Zuflug in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode erfolgt, die Übertragung der bakteriellen Erreger sehr schnell stattfinden kann und sich das Wirtspflanzenspektrum stetig ausweitet. Ein umfangreiches Monitoringkonzept wurde bereits etabliert, um die regionalen Flughöhepunkte für eine effiziente Bekämpfung zu bestimmen.

Zur Eindämmung der Zikaden-Population und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Krankheitserreger sind regional aber auch kultur- und spartenübergreifend abgestimmte Strategien erforderlich, die möglichst alle bisher identifizierten Gegenmaßnahmen umfassen müssen. Im Rahmen umfangreicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf Bundes- und Landesebene wird zudem intensiv nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht.

Ausgabejahr 2025
Datum 23.04.2025

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