Anwendungsbestimmungen zur mittelübergreifenden Beschränkung der Wirkstoffaufwandmenge und der Behandlungszahl
Datum: 30.04.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) setzt in Einzelfällen Anwendungsbestimmungen fest, die mittel- und jahresübergreifend die Anwendungshäufigkeit und/oder die maximal ausgebrachte Wirkstoffmenge beschränken. Häufig werden solche Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers erteilt.
Zu diesem Zweck wurden die Anwendungsbestimmungen NG371.xxxx, NG372.xxxx und NG373.xxxx eingeführt. Diese begrenzen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen bestimmten Wirkstoff enthalten, auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres (NG371.xxxx) bzw. geben eine Beschränkung auf eine Anwendung nur alle zwei Jahre (NG372.xxxx) oder alle drei Jahre (NG373.xxxx) vor.
Die Kodierung dieser Anwendungsbestimmungen setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Der erste Teil (z. B. NG371) bezieht sich auf den allgemeinen Wortlaut der Anwendungsbestimmung.
Der zweite Teil (.xxxx) ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des betroffenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffs über eine vom BVL vergebene vierstellige Wirkstoffnummer (z. B. NG371.1055 für den Wirkstoff Aminopyralid).
Ausgabejahr
2025
Datum
30.04.2025
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de