Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metribuzin zum 24. Mai 2025

Datum: 26.05.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Mai 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2806 nicht erneuert wurde.

HandelsbezeichnungZulassungsnummer
Arcade006928-00
Sencor Liquid007191-00
Citation007954-00
BUZZIN008299-00
MESH 008299-60
MIKOSHI008299-61
Mistral024504-00
Profi Metribuzin024504-61
Artist 024559-00

Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung EU 2024/2806 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Zulassungsende durch Zeitablauf

Für folgende Pflanzenschutzmittel endete die Zulassung durch Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht.

HandelsbezeichnungZulassungsnummerZulassungsendeAbverkaufsfristAufbrauchfrist
METRIC006588-0031.12.202431.06.202524.11.2025
Liberator Pro008431-0024.05.202524.11.202524.11.2025
DFF+FFA+MRB SC 406009000-0024.05.202524.11.202524.11.2025

Ausgabejahr 2025
Datum 26.05.2025

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