Anwendungseinschränkung des Grundstoffs Natriumhydrogencarbonat in Deutschland

Datum: 27.05.2025

Der Grundstoff Natriumhydrogencarbonat darf in Deutschland nicht mehr in Wein- und Tafeltrauben (Vitis vinifera) angewendet werden.

Hintergrund:
Natriumhydrogencarbonat ist sowohl als Grundstoff als auch als Wirkstoff mit geringem Risiko zur Verwendung im Pflanzenschutz in der EU genehmigt.

Im Sinne des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist ein Grundstoff ein Wirkstoff, der nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet wird. In Deutschland ist diese Voraussetzung seit der Zulassung und Vermarktung des Pflanzenschutzmittel NatriSan (Zulassungsnummer 00B282-00) in der Anwendung Wein- und Tafeltrauben (Vitis vinifera) nicht mehr erfüllt.

Der Anhang II (zulässige Anwendungen) des Bewertungsberichts zu dem Grundstoff Natriumhydrogencarbonat wurde entsprechend angepasst und im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der Europäischen Kommission am 11. März 2025 zur Kenntnis genommen.

Ausgabejahr 2025
Datum 27.05.2025

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