BVL erteilt erste Notfallzulassungen gegen den Japankäfer in Zierpflanzen
Datum: 06.08.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals Notfallzulassungen zur Bekämpfung adulter Japankäfer erteilt. Die Anwendung wurde in Zierpflanzen für die regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Wirkstoff Acetamiprid) und Minecto One (Wirkstoff Cyantraniliprole) genehmigt.
Weitere Notfallzulassungen auch zur Bekämpfung der Larven folgen demnächst.
Für die Notfallzulassungen gilt, dass diese erst eingesetzt werden können, wenn ein Befall mit dem Japankäfer nachgewiesen ist und die Behandlung durch die Pflanzengesundheitskontrolle angeordnet wurde.
Hintergrund:
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist als prioritärer Quarantäneschadorganismus eingestuft. Wird der Japankäfer nachgewiesen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung des Käfers innerhalb der EU möglichst zu verhindern bzw. eindämmen zu können.
Der Japankäfer hat mit seinem breiten Nahrungsspektrum von über 400 Wirtspflanzen ein großes Schadenspotential. Die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte und können bei starkem Vorkommen Pflanzen bis zum Kahlfraß schädigen. Die Larven des Käfers leben im Boden und ernähren sich von Wurzeln, Gräsern und Pflanzen. Durch den Wurzelfraß schädigen die Larven Pflanzenbestände nachhaltig. Vor allem für den Wein- und Obstbau, für Gartenbaubetriebe, für Ackerkulturen, für Gärten und für Rasenflächen von Sport- und Golfplätzen besteht ein großes Schadenspotential durch den Käfer und seine Larven.
Um für den Fall eines Nachweises schnell handlungsfähig zu sein, wurden von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorsorglich sechs Anträge auf Notfallzulassung für unterschiedliche Insektizide zur Bekämpfung des Japankäfers im Zierpflanzenbau und für Nichtkulturland gestellt. Die Zahl der im Grenzgebiet gefangenen Käfer hat in der letzten Zeit zugenommen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit eines Nachweises des Käfers in Deutschland. Daher wurden die Notfallzulassungen in Abstimmung mit den zuständigen Pflanzenschutzdiensten der betroffenen Bundesländer jetzt erteilt.
Ausgabejahr
2025
Datum
06.08.2025
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