Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren

Datum: 15.02.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute (15. Februar 2023; 15 Uhr) auf der hauseigenen Homepage die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das zweite Halbjahr 2022 (01. Juli 2022 – 31. Dezember 2022) veröffentlicht.

Die Kennzahl 2 beträgt für bis 8 Monate alte Mastkälber 2,306 und für Mastrinder in einem Alter von mehr als 8 Monaten 0. Bei der Tierart Schwein liegt sie für Mastferkel bis 30 kg Körpergewicht bei 6,908 und für Mastschweine über 30 kg Körpergewicht bei 2,612. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 32,218 sowie für Mastputen von 28,016 berechnet.

Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren. Alle bundesweiten Kennzahlen für das zweite Halbjahr 2022 sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
 

Tierart / NutzungsartKennzahl 1:
Median
Kennzahl 2:
Drittes Quartil
Mastkälber bis 8 Monate02,306
Mastrinder älter als 8 Monate00
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht1,0296,908
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht0,2302,612
Masthühner21,59332,218
Mastputen14,21228,016

Vom BVL veröffentlichte Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit. Quelle: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.

Hintergrund:

Mit Gesetz vom 21. Dezember 2022 hat sich zum 01. Januar 2023 das Tierarzneimittelgesetz geändert. Daraus ergeben sich in Zukunft unter anderem Änderungen bezüglich der Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung (Tierarzneimittelgesetz §§ 54-59).

Die Berechnung der Therapiehäufigkeiten und die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, unter denen sie erhoben wurden. Die hier veröffentlichten Kennzahlen für das zweite Halbjahr 2022 wurden daher, ebenso wie die Erhebung der Daten und die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten, auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 27. September 2021 ermittelt. Änderungen bezüglich der Datenerhebung, der Ermittlung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten und der bundesweiten Kennzahlen finden erstmalig für das Erfassungsjahr 2023 Anwendung. Die Veröffentlichung der Kennzahlen durch das BVL auf der hauseigenen Homepage folgt hingegen bereits der aktuellen Gesetzgebung.

Die zu erhebenden Daten wurden an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de) gemeldet und die betrieblichen Therapiehäufigkeiten anonymisiert ans BVL übermittelt. Anhand aller übermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten wurden der Median (Kennzahl 1) und das dritte Quartil (Kennzahl 2) bestimmt. Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.

Seit dem 01. Januar 2023 erfolgt die Datenerhebung und -verarbeitung vollständig auf Grundlage des TAMG §§ 54-59. Demzufolge werden die betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten nach § 57 TAMG weiterhin halbjährlich berechnet, jedoch erfolgt die Berechnung und Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen fortan nur noch jährlich zum 15. Februar eines Jahres. Damit entfällt die Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte.

Näheres zur neuen Gesetzgebung hinsichtlich der Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen finden Sie hier.

Ausgabejahr 2023
Datum 15.02.2023

Pressekontakt

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