Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller und -anbieter

Ein weiterer Informationsaustausch mit Softwareherstellern und den Experten der HI-Tier über die Umsetzung der Antibiotikameldungen findet am 16.07.2025 online statt.

Datum: 16.06.2025

In dem Online-Austausch wird über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses und über die Implementierung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für die nächsten Tierarten informiert.

Aufgrund des Regierungswechsels wird nun ein aktualisierter Gesetzentwurf (GE) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes in die Beratungen gehen. Dieser GE sieht eine Verschiebung der Meldefrist für die Daten der eingesetzten Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf den 14. Januar 2030 (mit Daten aus dem Jahr 2029) vor. Das geänderte TAMG soll am 01. Januar 2026 in Kraft treten. Somit würde die derzeit gültige Meldefrist (28. Januar 2026) nicht zum Tragen kommen. Jedoch kann es im Laufe der Beratungen noch zu Änderungen / Anpassungen des GE kommen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldeverpflichtung der Antibiotikaverbrauchsmengen für die Tierarten der 2. Stufe (nach Art. 15 Abs. 2 VO (EU) 2021/578) sind im neuen § 61a des GE festgehalten. Die erste Meldung muss nach § 95 des GE bis zum 14. Januar 2027 (mit den Daten von 2026) erfolgen.  Bei der 2. Stufe handelt es sich um folgende Tierarten: Pferde (inkl. Nicht-Schlachttiere), Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, Kaninchen (nur zur Lebensmittelgewinnung dienend) und Fische (folgender Arten: Karpfen, Regenbogenforelle, Atlantischer Lachs, Goldbrasse und Wolfsbarsch). Weitere Details werden wir Ihnen im Austausch erläutern. Grundsätzlich soll – wie bereits zuvor kommuniziert – die Erfassungsstruktur so beibehalten werden, wie sie derzeit für die Antibiotikameldungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten verwendet wird. Somit könnte auch weiterhin die aktuelle Schnittstelle bedient werden.

Der dritte Online-Austausch findet gemeinsam mit den Experten der HI-Tier am 16.07.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr über WebEx statt. Wir werden Sie über die aktuelle und voraussichtlich zukünftige Rechtsprechung informieren, über die Anforderungen im Rahmen der Umsetzung sprechen und Ihre Fragen beantworten. Melden Sie sich bitte formlos per E-Mail an: verbrauchsmengenerfassung@bvl.bund.de. Wir senden Ihnen dann die Einwahldaten zu.

Sollten Sie weitere Fragen oder Rückmeldungen haben, schreiben Sie uns gern eine Nachricht an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Ausgabejahr 2025
Datum 16.06.2025

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 | 030 18 444 -88240 (Verbraucher) • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren