Aktuelle Marktöffnungsverfahren BZW. laufende, fristgebundene Abfragen

September 2025

Datum: 11.07.2025

Export von Heimtierfuttermitteln für Hunde, Katzen, Frettchen und Hamster in die Republik Korea – Betriebslistung bei der Tier- und Pflanzenquarantäneagentur der Republik Korea (APQA)

DrittlandKategorieFrist (Eingang beim BVL)
Republik Korea Heimtierfuttermittel für Hunde, Katzen, Frettchen und Hamster 10. September 2025

Die Republik Korea hat mitgeteilt, dass ab Januar 2026 Herstellungsbetriebe für den Export von Heimtierfuttermitteln für Hunde Katzen, Frettchen und Hamster von der zuständigen Tierquarantänebehörde der Republik Korea APQA (Animal and Plant Quarantine Agency) zugelassen werden müssen.

Das Verfahren beinhaltet eine Dokumentenprüfung und eine Vor-Ort-Inspektion durch Mitarbeitende der APQA. Herstellerbetriebe, die zwischen dem 14. Januar 2024 und dem 14. Januar 2025 bereits Heimtierfuttermittel in die Republik Korea exportiert haben und dies entsprechend belegen können, können abweichend von diesem Grundsatz auf Basis der Dokumentenprüfung zugelassen werden.

Um einen möglichst reibungslosen Übergang für Hersteller zu ermöglichen, die innerhalb eines Jahres vor dem Stichtag 14. Januar 2025 Handelsbeziehungen in die Republik Korea gepflegt haben, sollten Anträge dieser Betriebe auf dem Dienstweg, d. h. über die für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörden, bis spätesten Mittwoch, den 10. September 2025, an das BVL übermittelt werden.

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten die in Deutschland ansässige Hersteller über die entsprechenden Wirtschaftsverbände oder über ihre zuständige Überwachungsbehörde.

Die Übermittlung von Unterlagen durch die Betriebe direkt an das BVL ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Unterlagen, die von den Unternehmen direkt an das BVL übermittelt werden, können nicht bearbeitet werden.

Ausgabejahr 2025
Datum 11.07.2025

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