Aktuelle Informationen zu Postsendungen mit lebenden Insekten in die Volksrepublik China
September 2025
Datum: 25.09.2025
Mitführen und Versand von lebenden Tieren und Pflanzen in die Volksrepublik China – Einhaltung der Vorschriften betreffend Postsendungen mit lebenden Insekten
Das Zentrale Zollamt der Volksrepublik China (GACC) hat wiederholt darüber informiert, dass Postsendungen aus Deutschland sichergestellt wurden, die lebende Tiere (Insekten) enthielten.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Biosicherheit der Volksrepublik China und dem „Katalog der Tiere, Pflanzen, deren Erzeugnisse und anderer Quarantänegüter, deren Mitführung und Versand in die Volksrepublik China verboten ist“ (Bekanntmachung Nr. 470/2021, https://xmsyj.moa.gov.cn/gjjlhz/202111/t20211102_6381054.htm) dürfen lebende Tiere oder Pflanzen per Postsendung oder im persönlichen Gepäck nur eingeführt werden, sofern vorab eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde.
GACC bittet die o.g. Bekanntmachung zu beachten und sicherzustellen, dass Postsendungen mit Bestimmungsort China den chinesischen Vorschriften entsprechen.
Ausgabejahr
2025
Datum
25.09.2025
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