Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln

Datum: 20.03.2019

Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.

Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.

Die wichtigsten Fragen zu Cannabidiol (CBD), Hanf, THC & Co in Lebensmitteln hat das BVL in FAQ auf untenstehender Seite zusammengefasst.

Ausgabejahr 2019
Datum 20.03.2019

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