Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln
Datum: 20.03.2019
Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.
Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.
Die wichtigsten Fragen zu Cannabidiol (CBD), Hanf, THC & Co in Lebensmitteln hat das BVL in FAQ auf untenstehender Seite zusammengefasst.
Ausgabejahr
2019
Datum
20.03.2019
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