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Hintergrundinformation: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020

Probenahme erfolgt risikoorientiert: Ergebnisse spiegeln nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wider

Datum: 13.01.2022

Der jährliche Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln“ gibt die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wieder. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Von den 18.921 Lebensmittelproben, die im Jahr 2020 in den amtlichen Laboratorien der Bundesländer auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht wurden, wurden 6.602 Proben zufallsverteilt im Rahmen des Monitorings genommen. Hierbei ist es Ziel, repräsentative Aussagen über die Verbraucherexposition treffen zu können. Bei den anderen 12.319 Proben wurde die Probenauswahl auf Lebensmittel ausgerichtet, die erfahrungsgemäß häufiger Überschreitungen aufweisen bzw. die in der Vergangenheit auffällig waren. Durch diese risikoorientierte Vorgehensweise der Kontrollbehörden ist der Anteil an Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden, unverhältnismäßig hoch und spiegelt nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wider.

Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmenge ist in den meisten Fällen nicht mit einer direkten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen, da die gesetzlich festgelegten Rückstandhöchstgehalte häufig weit unter den gesundheitsschädlichen Grenzwerten liegen. Bei Überschreitungen der Höchstgehalte müssen von den zuständigen Überwachungsbehörden weitere Faktoren, z. B. die Messunsicherheit der Analysenmethode und das sich für die Verbraucher und Verbraucherinnen ergebende gesundheitliche Risiko in die Bewertung der Verkehrsfähigkeit des Lebensmittels einbezogen werden. Nicht verkehrsfähige Lebensmittel werden beanstandet und dürfen nicht mehr im Handel angeboten werden.

Weitere Untersuchungsschwerpunkte im Jahr 2020

Von häufig verzehrten Lebensmitteln werden ebenfalls regelmäßig höhere Probenzahlen untersucht. Darüber hinaus werden in jedem Jahr zusätzlich ausgesuchte Lebensmittel verstärkt kontrolliert. Im Jahr 2020 führte ein Teil der zusätzlich untersuchten Lebensmittel aufgrund ihrer hohen Rückstandsbelastung zu einem Anstieg der Überschreitungsrate der Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel aus Deutschland. So wurden in einem Monitoring-Projekt Pflanzenschutzmittelrückstände auf und in Blättern bzw. Grün von Knollengemüse untersucht, wobei knapp 90 % der Proben aus Deutschland stammten. Der Anteil der Proben mit quantifizierbaren Rückständen war für das jeweilige Blattgrün deutlich höher als für die Knollen bzw. Rüben der untersuchten Gemüsesorten. Es wurden Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte von 18,6 % bei Kohlrabiblättern und 29,5 % bei Radieschenblättern nachgewiesen.

Des Weiteren wurden im Monitoring neben frischen auch Tiefkühl-Brombeeren untersucht, um Unterschiede in der Belastung von frischem Obst gegenüber Tiefkühlware feststellen zu können. Bei frischen Brombeeren wurden keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen, während tiefgefrorene Brombeeren zu den Lebensmitteln mit den meisten Überschreitungen (13,9 %) gehören. Bei frischen Brombeeren handelt es sich größtenteils um Ware aus Deutschland, wohingegen bei Tiefkühlware die Herkunft überwiegend nicht bekannt war.

Ebenfalls häufiger untersucht wurden im Jahr 2020 verarbeitete Weinblätter, d. h. Weinblätterkonserven (18 Proben untersucht) und in Lake vor- und zubereitete Weinblätter (32 Proben untersucht), die beide eher als wenig nachgefragtes Nischenprodukt einzustufen sind. Beide Produktarten waren mit mehr als einem Wirkstoff stark belastet. Weinblätterkonserven wiesen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte in 88,9 % der Proben auf. Bei in Lake verarbeiteten Weinblättern lag die Überschreitungsquote bei 62,5 %. Die Weinblättererzeugnisse stammten überwiegend aus der Türkei. Weinblätter aus der Türkei sind bereits in der Verordnung (EU) 2019/1793 gelistet und unterliegen damit verstärkten Importkontrollen.

Wirkstoffe im ökologischen Anbau

Beim ökologischen Anbau dürfen deutlich weniger Wirkstoffe als im konventionellen Anbau verwendet werden. Wie schon in den Vorjahren wurden bei Bio-Proben Überschreitungen vor allem für Bromid, Kupfer und Fosetyl festgestellt. Kupferverbindungen sind auch im ökologischen Landbau ein gängiges Pflanzenschutzmittel gegen Pilzbefall. Die Verwendung von Fosetyl ist im ökologischen Anbau nicht zugelassen. Meist wird bei Fosetyl nur das Abbauprodukt, die Phosphonsäure, nachgewiesen. Phosphonsäure kann auch aus anderen Quellen stammen. Ein eindeutiger Rückschluss auf eine Anwendung von Fosetyl ist deshalb nicht möglich. Bromid ist in der EU generell nicht für den Pflanzenschutz zugelassen, kommt jedoch in Pflanzen und im Erntegut auch natürlicherweise vor und kann auch aus Düngemittelanwendungen stammen.

Ausgabejahr 2022
Datum 13.01.2022

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