Hintergrundinformation: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2023

Häufig verzehrte Lebensmittel und Bio-Produkte mit geringeren Belastungen

Datum: 15.01.2025

Der jährliche Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln“ gibt die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wieder. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Im Jahr 2023 untersuchten die amtlichen Labore der Bundesländer 22.314 Lebensmittelproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Damit ist die Anzahl der genommenen und analysierten Proben seit dem Jahr 2013 um 23 % gestiegen. 16.691 der im Jahr 2023 untersuchten Proben wurden risikoorientiert zur Überprüfung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften genommen. Die Probenauswahl konzentrierte sich somit auf Lebensmittel, die erfahrungsgemäß häufiger Überschreitungen aufweisen bzw. die in der Vergangenheit auffällig waren.

Durch diese risikoorientierte Vorgehensweise der Kontrollbehörden ist der Anteil an Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden, verhältnismäßig hoch und spiegelt nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wider. Im Rahmen des Monitorings wurden zudem 5.623 Proben zur Ermittlung der Verbraucherexposition genommen. Hierzu erfolgt die Auswahl der Proben zufällig und repräsentativ.

Eine Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten ist in den meisten Fällen nicht mit einem direkten Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzusetzen, da die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte in der Regel weit unter den gesundheitlichen Referenzwerten liegen. Nicht verkehrsfähige Lebensmittel werden grundsätzlich beanstandet und dürfen nicht mehr im Handel angeboten werden.

Deutliche Unterschiede bei den Kulturen und Lebensmittelgruppen

Nach einem Anstieg der Überschreitungsquoten von Rückstandshöchstgehalten im Jahr 2022 bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Säuglings- und Kleinkindernahrung und insbesondere bei Getreide sanken die Überschreitungsquoten im Jahr 2023 wieder auf das Niveau von vor 2022. Derartige Schwankungen können unter anderem auf wechselnde Schwerpunkte in den Untersuchungsjahren zurückzuführen sein.

Für das Jahr 2023 wurden die seit vielen Jahren beobachteten Unterschiede bei den Überschreitungsquoten bei einzelnen Kulturen vor allem aus der Lebensmittelgruppe „Obst, Gemüse und andere pflanzliche Lebensmittel“ bestätigt. Im Allgemeinen traten hohe Überschreitungsquoten bei eher selten oder nur in geringen Mengen verzehrten exotischen Obst- und Gemüsesorten wie Drachenfrüchten, verarbeiteten Weinblättern, Chilis und Okras auf. Bei vielen Lebensmitteln, deren Verzehr besonders hoch ist, beispielsweise Äpfel, Erdbeeren, Karotten, Kartoffeln oder Tomaten, traten hingegen wie in den Vorjahren keine oder nur geringe Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf.

Unterschiedliche Belastung je nach Herkunft

Die Ergebnisse im Untersuchungsjahr 2023 zeigten erneut, dass Lebensmittel aus Deutschland und anderen EU-Staaten weniger mit Rückständen belastet sind als Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten. So liegen die Quoten für Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Waren aus Deutschland und anderen EU-Staaten seit mehr als zehn Jahren kontinuierlich bei 1 bis 2 %, für Waren aus Nicht-EU-Staaten dagegen zwischen 5 und 11 %. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Zum Beispiel werden Lebensmittel, wie tropische Früchte, in die EU eingeführt, die in Europa nicht oder wenig angebaut werden. In den Herkunftsländern werden hierfür zum Teil zwar in der EU genehmigte Pflanzenschutzmittel eingesetzt, aber gegebenenfalls wurde kein spezifischer Höchstgehalt für die jeweilige Kultur festgelegt. Die entsprechenden Staaten müssten hier einen Rückstandshöchstgehalt über Einfuhr- oder Importtoleranzen beantragen, was jedoch oft nicht erfolgt.

Wirkstoffe

Bei 183 Wirkstoffen (17,1 %) wurden Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt, jedoch generell auf niedrigem Niveau. Zu den Wirkstoffen mit den höchsten Überschreitungsquoten von 0,5 bis 6,7 % gehörten Kupfer, Dithiocarbamate, Blausäure, Paraquat, Ethylenoxid, Fipronil und Chlorat. Im Berichtszeitraum durften mit Ausnahme von Kupfer und zwei der sechs wirksamen Dithiocarbamate diese Stoffe EU-weit nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden.
Die Rückstandshöchstgehalte für die genannten nicht mehr genehmigten Wirkstoffe sind für viele Lebensmittel in Höhe der jeweiligen Bestimmungsgrenzen festgesetzt und damit sehr niedrig.

Mögliche Eintragsquellen für Rückstände dieser Stoffe in Lebensmitteln sind unter anderem die Verwendung als Biozid (z. B. Ethylenoxid) oder in Tierarzneimitteln (z. B. Fipronil), das Vorkommen in Lebensmitteln als natürlich enthaltendes Pflanzentoxin (z. B. Blausäure), die Anwendung außerhalb der EU (z. B. Paraquat), die Entstehung als Nebenprodukt bei Desinfektionsprozessen (z. B. Chlorat) und umweltbedingte Kontaminationen. Für Kupfer sind beispielsweise der Zusatz als Mineralstoff oder ein natürliches Vorkommen bekannt.

Lebensmittel aus ökologischem Anbau

Der Vergleich der Belastung von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau mit Lebensmitteln aus konventionellem Anbau im Jahr 2023 zeigt erneut, dass ökologisch erzeugte Produkte weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten als konventionell hergestellte Ware. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur solche Erzeugnisse als „Bio“/“Ökologisch“ gekennzeichnet werden dürfen, die gemäß den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung 2018/848 erzeugt wurden und den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Proben, für die dem BVL keine Angabe zur Anbau- bzw. Produktionsart vorliegt, werden automatisch den Proben zugeordnet, die von Erzeugnissen aus konventioneller Produktion stammen.

Beim ökologischen Anbau dürfen deutlich weniger Wirkstoffe als im konventionellen Anbau verwendet werden. Wie schon in den Vorjahren wurden bei Bio-Proben Überschreitungen vor allem für Bromid, Kupfer und Fosetyl (Metabolit Phosphonäure) festgestellt.

Ausgabejahr 2025
Datum 15.01.2025

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