Öffentlicher Zugang zur Europäischen Datenbank zu vermuteten Nebenwirkungen von Tierarzneimitteln (EudraVigilance Veterinary)

Datum: 24.04.2020

Seit 2019 ermöglicht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) den öffentlichen Zugang zu gemeldeten Verdachtsfällen von im Zusammenhang mit in der EU zugelassenen Tierarzneimitteln. Diese Meldungen befinden sich in der bei der EMA angesiedelten Europäischen Datenbank für Pharmakovigilanz (Eudravigilance Veterinary, EVVet). Diese Datenbank steht den europäischen Mitgliedsstaaten für die Überwachung von Tierarzneimitteln nach der Zulassung zur Verfügung und bietet jetzt entsprechende Zugangsmöglichkeiten für interessierte Nutzergruppen.

Jedes unerwünschte Ereignis, bei dem ein Zusammenhang mit einem in der EU zugelassenen Tierarzneimittel vermutet wird, wird von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Zulassungsinhabern an die Europäische Datenbank übermittelt. Auf der Basis dieser Meldungen werden von den Zulassungsbehörden Analysen durchgeführt, die als ein Instrument zur Nutzen-Risikoabschätzung eines Tierarzneimittels dienen.

Die Webseite http://www.adrreports.eu/vet/de/index.html greift auf Daten dieser Datenbank zu und ermöglicht eigene Recherchen.

Derzeit kann namentlich nach zentral zugelassenen Tierarzneimittelnamen oder nach Wirkstoffen recherchiert werden. Die Datensätze werden wöchentlich aktualisiert. Es stehen verschiedene englischsprachige Rechercheoptionen zur Verfügung, z.B. kann die Anzahl der Fälle pro Tierart, Anzahl der betroffenen Tiere pro Land, Anzahl der Fälle im Zeitverlauf oder Anzahl der Fälle für eine ausgewählte Reaktion ermittelt werden. Unter dem Menüpunkt “Interpretation von Meldungen” werden vertiefende Informationen zu Datenquellen, Datenqualität und zu den Auswahlmöglichkeiten der verschiedenen Suchoptionen zur Verfügung gestellt. Der Menüpunkt “Über die Datenbank” bietet weiterführende Hintergrundinformationen, wie Rechtsgrundlagen und Datenschutz, Zugriffsrichtlinien, Antworten auf häufig gestellte Fragen und ein Glossar.

In den Nutzungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass sich die Informationen auf der Webseite auf vermutete Nebenwirkungen beziehen. Die Daten sind dementsprechend keine Bestätigung einer möglichen Verbindung zwischen der Medikamentengabe und dem beobachteten Ereignis. Die absolute Anzahl der Meldungen zu vermuteten Nebenwirkungen in der Datenbank kann nicht alleine als Grundlage für die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Nebenwirkung dienen. Aussagen zur Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen erfordern weiterer Kenngrößen, wie u.a. die Verkaufszahlen des Präparates. Fallbeschreibungen in der Datenbank können sich auf ein Einzeltier oder mehrere Tiere beziehen und es ist möglich, dass mehr als eine Nebenwirkung in einem Bericht genannt wird. Daher stimmt die Anzahl der Nebenwirkungen nicht zwangsläufig mit der Anzahl der Einzelfälle überein. Die Nebenwirkungsberichte sind nur ein Baustein der verfügbaren Informationen über Nutzen und Risiken eines Tierarzneimittels. Die Informationen aus der Datenbank bieten dem interessierten Verbraucher jedoch die Möglichkeit ein Ereignis, welches er nach der Anwendung eines Tierarzneimittels beobachtet hat, einordnen zu können.

Um ein unerwünschtes Ereignis nach der Gabe eines Tierarzneimittels zu melden, nutzen Sie als Tierarzt/Tierärztin bitte das BVL-Onlineformular unter: http://www.vet-uaw.de/. Gerne können auch Formulare von unsere Homepage per Post oder elektronisch (E-Mail Adresse: uaw@bvl.bund.de) verwendet werden.

Ausgabejahr 2020
Datum 24.04.2020

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