Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Keine krebserregenden Stoffe (PAK) im Spielzeug

Bei Gegenständen mit Körperkontakt kaum Nachweise über Grenzwert

Datum: 01.12.2022

Zahlreiche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserregende Substanzen, die in Gegenständen aus Gummi oder Kunststoffen enthalten sein können. Im jüngsten Monitoring wurden Spielzeuge und Körperkontaktmaterialien auf den Gehalt an acht als krebserregend eingestuften PAK untersucht. Ergebnis: Bei fast allen Proben (99,7 %) wurde der Grenzwert eingehalten, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin mitteilte.

Das Bild zeigt verschiedenes Kinderspielzeug aus Plastik. Spielzug Quelle: monticellllo - stock.adobe.com

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) können über Verwendung von PAK-haltigen Weichmacherölen oder von Rußen, die natürlicherweise PAK enthalten, in Gegenstände gelangen. Weichmacheröle oder Ruße werden Gummi oder Kunststoffen bei der Herstellung zugesetzt, um den Materialien die gewünschten mechanischen und verarbeitungstechnischen Eigenschaften zu verleihen. Über die europäische Chemikalien-Verordnung (REACH) sind Grenzwerte für acht PAK festgelegt.

Für das Monitoring 2021 wurde 53 Spielwaren (z. B. Rasseln, Fahrzeuge und Sandspielzeug) und 236 Körperkontaktmaterialien (z. B. Fahrradhelme, Knieschützer und Uhrenarmbänder) auf diese acht sowie auf weitere PAK untersucht. Bei den Gegenständen wurden die Teile zur Untersuchung herangezogen, die vorhersehbar über längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen. Bei 99,7 % der untersuchten Proben wurden die Grenzwerte eingehalten. Lediglich der Gummigriff eines Hammers wies eine Überschreitung auf.

Bereits vier Jahre zuvor gab es eine vergleichbare Untersuchung. Damals überschritten noch 7 der 188 untersuchten Spielwaren und Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt (3,7 %) die Grenzwerte, teilweise um das 400-fache. Dazu sagt Dr. Georg Schreiber, Abteilungsleiter im BVL: „Wir sehen hier eine sehr erfreuliche Entwicklung. Die Hersteller sind inzwischen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, was allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommt.“

Weiterführende Informationen

Ausgabejahr 2022
Datum 01.12.2022

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Pressemitteilungen filtern nach Jahren