Länder kontrollierten Anwender von Pflanzenschutzmitteln intensiver
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit legt den Jahresbericht 2005 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Länder vor
Datum: 12.01.2007
Das 2004 von Bund und Ländern initiierte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wurde 2005 intensiviert. Im Berichtsjahr 2005 wurden rund 3.200 Handelseinrichtungen und 6.200 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert.
Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass über ein Viertel aller Verkaufsstellen für Pflanzenschutzmittel im Jahr 2005 Produkte anboten, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen oder nicht aktuell gekennzeichnet waren. Zwei Drittel der beanstandeten Betriebe handelten mit Pflanzenschutzmitteln für Haus- und Kleingärten. Dies sind Ergebnisse des Jahresberichts zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, in dessen Rahmen die Länderbehörden kontrollieren, ob die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt die Ergebnisse der Ländermeldungen zu einem Jahresbericht zusammen.
Rund 13 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur unvollständig angezeigt. In fünf Prozent der Betriebe war das Personal nicht wie vom Gesetzgeber gefordert ausgebildet oder es wurden Mängel bei der Pflicht zur Beratung von Kunden festgestellt. Bei neun Prozent der kontrollierten Betriebe wurde gegen das Selbstbedienungsverbot bei Pflanzenschutzmitteln verstoßen; häufig waren Mittel wie Baumwachse oder Schneckenkornpräparate offen zugänglich.
Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist gemäß Zulassung stets nur in bestimmten Kulturen erlaubt. Bei rund fünf Prozent der Kontrollen war das angewandte Mittel für den Zweck nicht zugelassen. Größtenteils handelte es sich dabei um Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zwar zugelassen sind, jedoch nicht für diese Kulturen. Elf Prozent der Anwender missachteten die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern. Rund zwei Prozent der überprüften Anwender konnten die vorgeschriebene Sachkunde nicht nachweisen.
Auf Straßen, Wegrändern, Hof- und Betriebsflächen und anderen nicht land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit behördlicher Genehmigung angewendet werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung wurden 913 gewerbliche und private Flächen überprüft, meist aus Verdachtsgründen. In 35 Prozent dieser Fälle wurde festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne behördliche Genehmigung angewendet worden waren.
Verstöße gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Je nach Schwere der Verstöße setzten die Länderbehörden Bußgelder bis 40.000 Euro fest. Sowohl im Handel als auch bei den Anwendern erfolgte ein Teil der Kontrollen gezielt auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen ist die Beanstandungsrate naturgemäß hoch. Deshalb sind die Gesamtergebnisse nicht als repräsentativ anzusehen.
Hintergrundinformationen
Für Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Länder zuständig. Die Behörden nehmen die Kontrollen vor und ahnden, wenn nötig, Verstöße als Ordnungswidrigkeiten. Seit 2004 führen die Länder die Kontrollen nach gemeinsamen Standards durch. Hierzu hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Handbuch mit Methoden erarbeitet, das jährlich aktualisiert wird. Die Arbeitsgruppe legt jährlich bundesweite Kontrollschwerpunkte fest und stimmt die Kontrollpläne der Länder ab.
In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das BVL zuständig. Neben den eigenen Prüfungen zur Zusammensetzung eines Mittels wertet das BVL dazu die Bewertungsberichte der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Umweltbundesamtes aus, bevor es die ggf. erforderlichen Nebenbestimmungen festlegt und über die Zulassung entscheidet. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln unter anderem belegen, dass das beantragte Mittel wirksam ist und bei vorschriftsmäßiger Anwendung die Gesundheit von Mensch und Tier keinen Schaden nimmt. Darüber hinaus darf das Mittel keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben und keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, besonders auf den Naturhaushalt. Bei unerwarteten, nachteiligen Auswirkungen kann das BVL auch bereits erteilte Zulassungen ändern oder widerrufen. Unter www.bvl.bund.de/infopsm können Informationen zum Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln abgerufen werden.
Jahresbericht 2005 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms online
Der Jahresbericht 2005 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist hier online abrufbar.
Ausgabejahr
2007
Datum
12.01.2007
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