BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit
Landwirte sollen Pflanzenschutzmittel anwenden, gegen die Rapsglanzkäfer nicht resistent sind
Datum: 03.04.2007
Das BVL als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft als zuständige Bewertungsbehörde sowie die amtlichen Beratungsdienste der Länder haben sich auf eine Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer verständigt.
Nach den jüngsten Befallsmeldungen muss für 2007 von einem erneut starken Auftreten von Rapsglanzkäfern ausgegangen werden, die gegenüber zugelassenen pyrethroidhaltigen Insektiziden (Typ II Pyrethroide) resistent sind. Da dieAusprägung und Ausbreitung der Resistenz nach Einschätzung der Fachleute im Vergleich zu 2006 zunehmen wird, müssen im Jahr 2007 geeignete Mittel für eine Anti-Resistenzstrategie zur Verfügung stehen.
Die Landwirte sollen die Warnmeldungen der Pflanzenschutzdienste der Länder abwarten und die mitgeteilten Bekämpfungsrichtwerte strikt einhalten. Insektizide sollten nicht unnötig angewendet oder beigemischt werden. Darüber hinaus sollen die Landwirte nur angemessene Spitztechnologie einsetzen und die vorgesehenen Mittel in vollen Aufwandmengen ausbringen, um weiteren Resistenzbildungen vorzubeugen. Durch die Ausbringung der als bienengefährlich gekennzeichneten Mittel vor der Blüte ist sicherzustellen, dass die Gesundheit der Bienen nicht negativ beeinträchtigt wird. Umsetzen können die Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer nur die Landwirte. Sie sind im Sinne der guten fachlichen Praxis verantwortlich und können durch die Einhaltung der Empfehlungen aktiv zum Erfolg der Strategie beitragen.
Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers sollen möglichst Mittel angewendet werden, die keine Pyrethroide Typ II enthalten. In Frage kommen beispielsweise Biscaya (Gruppe der Neonikotinoide), Talstar 8 SC und Trebon 30 EC (beide Pyrethroide Typ I) sowie Ultracid 40 oder Reldan 22 (beide Gruppe der Organophosphate). Mit diesen Mitteln wird eine hinreichende Wirkung gegen den Schädling erzielt. Außerdem wird durch die Nutzung anderer Mittel einer weiteren Selektion hin zu noch stärker pyrethroidresistenten Käfern vorgebeugt. Dies ist zur Zeit nur mit dem Mittel Biscaya (max. zwei Anwendungen in der Kultur pro Vegetationsperiode) und nur bei einem starken Befall mit Rapsglanzkäfer mit Ultracid 40 oder Reldan 22 (jeweils maximal eine Anwendung vor der Blüte) möglich.
Das BVL hat die Länder darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung der Mittel Ultracid 40 und Reldan 22 außerordentliche Sorgfalt verpflichtend ist, um dem Schutz der Bienen Rechnung zu tragen. Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden. Dabei müssen alle erteilten Auflagen sicher eingehalten werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist. Die Anwendung der Mittel ist daher so zu planen, dass organophosphathaltige Mittel spätestens eine Woche vor dem Beginn der ersten Blüte auszubringen sind.
Ausgabejahr
2007
Datum
03.04.2007
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