Nationale Liste gesundheitsbezogener Aussagen - Fristverlängerung bis zum 15. April 2007 zur Mitwirkung durch Lebensmittelunternehmer
Datum: 12.02.2007
Die Frist zum Einreichen der Vorschläge zur Erstellung einer nationalen Liste gesundheitsbezogener Angaben nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wird auf den 15. April 2007 verlängert.
Vorschläge, die bis dahin beim BVL eingereicht werden, werden in der Reihenfolge des Datums Ihres Eingangs bearbeitet und es erfolgt nach Prüfung eine Rückmeldung des Ergebnisses an die Einreichenden, sofern die Angaben nicht in der gemeldeten Form berücksichtigt werden können.
Hier finden Sie alle dazu erforderlichen Hinweise und Dokumente.
Hintergrundinformationen:
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel soll in Kürze erlassen werden. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass andere gesundheitsbezogene Angaben als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern verboten sind, sofern sie nicht in einer Liste zugelassener Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 3 aufgenommen sind.
Das BVL hat vom BMELV den Auftrag erhalten, Daten für eine nationale Liste gesundheitsbezogener Angaben nach Artikel 13 Absatz 2 zu erheben und den Entwurf einer Liste zusammenzustellen. Es wird den Lebensmittelunternehmern die Gelegenheit gegeben, sachverständige Informationen zur Erstellung der Liste an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu übermitteln.
Ausgabejahr
2007
Datum
12.02.2007
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