Welche Aufgabe hat das BVL zum Schutz der Verbraucherin oder der Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Tätowiermitteln?
Bevor in Deutschland ein Tätowiermittel verwendet werden darf, muss der Hersteller die Zusammensetzung des Tätowiermittels bzw. die Rezeptur dem BVL mitteilen (www.bvl.bund.de/Tattoomitteilung).
Die Rezepturen werden im BVL formal auf Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Angaben den deutschen Giftinformationszentren mitgeteilt. Mit diesen Informationen können die Giftinformationszentren Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Behandlung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Tätowiermitteln beantworten.
Die auf dem Markt befindlichen Tätowiermittel werden stichprobenartig oder im Rahmen von bundesweit koordinierten Programmen von den Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert und Daten der Programme dem BVL übermittelt. In jährlichen Berichten zum Bundesweiten Überwachungsplan (BÜP) und zum Monitoring veröffentlicht das BVL die erhobenen Daten.