Gefährliche Stoffe in Bilderbüchern und Puzzlespielen aus Pappe

Krebserregende Chlorpropanole sind technisch vermeidbar!

Datum: 28.11.2023

Kleinkinder haben beim Spielen mit Bilderbüchern und Puzzleteilen einen intensiven Kontakt mit diesen. Sie nehmen diese oft in den Mund, knabbern, kauen und lutschen daran. Im jüngsten Monitoring wurde dazu festgestellt, dass derartige aus Pappe und Karton gefertigten Spiele beim intensiven Mundkontakt Chlorpropanole abgeben können. Einzelne Gehalte überschritten die Beurteilungswerte 1 um das Vielfache. Allerdings waren vier von fünf der untersuchten Spiele unkritisch. Die Ergebnisse belegen, dass die als krebserregend bzw. möglicherweise krebserregend eingestuften Chlorpropanole prinzipiell technisch vermeidbar sind.

Das Bild zeigt ein Kleinkind, das spielerisch ein Puzzlestück anbeißt. Quelle: annanahabed / stock.adobe.com

Für das Monitoring 2022 wurden 99 Bilderbücher und 67 Großteilepuzzlespiele aus Pappe bzw. Karton da-hingehend untersucht, inwieweit die zu der Gruppe der Chlorpropanolen gehörenden Stoffe 1,3-DCP und 3-MCPD beim intensiven Mundkontakt freigesetzt werden können. Die Bücher und Spiele waren für Kinder unter drei Jahren deklariert. In dieser Altersgruppe ist das In-den-Mund-Nehmen von Objekten jedoch noch stark ausgeprägt.

Bei 16,1% der untersuchten Proben wurde der Beurteilungswert für 1,3-DCP überschritten, bei 10,8 % der Wert für 3-MCPD. Die höchsten Überschreitungen lagen 129-fach bzw. 66-fach über den Beurteilungswerten von 1,3-DCP bzw. 3-MCPD. „Diese Ergebnisse sind absolut nicht vertretbar“, erklärt der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer. „Hier sind die Hersteller und der Handel gefordert, das Vorkommen dieser kritischen Substanzen zu minimieren.“

Die Untersuchungen zeigten nämlich auch, dass das Vorkommen von Chlorpropanolen in Bilderbüchern und Großteilepuzzles aus Pappe und Karton prinzipiell technisch vermeidbar ist: In den meisten Fällen waren die Stoffe überhaupt nicht quantifizierbar. Bei der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Proben (81,9 %) wurden die Beurteilungswerte eingehalten.

Hintergrund

Die zur Gruppe der Chlorpropanole gehörenden Substanzen 1,3-DCP und 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangsstoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leimstoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. 1,3-DCP ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. 3-MCPD wurde von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise krebserregend beim Menschen klassifiziert. Ihre orale Aufnahme, sowohl über Lebensmittel als auch über Spielwaren, muss daher so gering wie möglich sein.

1 Beurteilungswerte sind für 1,3-DCP die Nachweisgrenze von 2 µg/L und für 3-MCPD der Richtwert von 12 ng/L aus den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mit Bezug zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, nach der bei Gebrauch der Spielzeuge kein Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesund-heit bestehen darf. Es wird die BfR-Empfehlung XXXVI für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, Pappe oder Karton herangezogen, da es sich hier um Spielzeug handelt, das in den Mund genommen wird und diese Werte gemäß BfR-Empfehlung XLVII auch zur Beurteilung der Bilderbücher und Puzzleteile heranzuziehen sind.


Weiterführende Informationen

Ausgabejahr 2023
Datum 28.11.2023

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