Stofflisten des Bundes und der Bundesländer
Immer häufiger werden Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, wie z. B. spezielle Pflanzen und Pflanzenteile, Pilze oder Algen als Zutaten in Lebensmitteln verwendet. Verbraucherinnen und Verbrauchern und Überwachungsbehörden stellt sich die Frage, ob die eingesetzten Stoffe tatsächlich in Lebensmitteln zulässig sind oder ob es sich nicht eventuell um einen Arzneistoff oder einen gesundheitlich bedenklichen Stoff handelt. Auch bei der Produktentwicklung stellt sich für Herstellerinnen und Hersteller immer wieder die Frage, ob ein bestimmter Stoff verwendet werden darf oder ob Verwendungsbeschränkungen bestehen.
Lebensmittelunternehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Lebensmittel nicht unsicher sind. Derzeit st geregelt, welche Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Für den Zusatz von anderen Stoffen als Vitaminen und Mineralstoffen, einschließlich pflanzlicher Stoffe, gelten bis auf wenige Ausnahmen noch keine speziellen Regeln. Diese Stoffe müssen daher gesondert von den Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmern auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das bedeutet, dass eine Einzelfallprüfung jedes einzelnen Stoffes bzw. jedes einzelnen Erzeugnisses unter Berücksichtigung aller beurteilungsrelevanten Kriterien notwendig ist.
Zu diesen Kriterien zählen unter anderem die Zubereitung und Dosierung, in der ein Stoff verwendet wird. So können beispielsweise Extrakte aufgrund der verwendeten Extraktionsmittel oder des Herstellungsverfahrens erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Zusammensetzung oder die ernährungsspezifischen, physiologischen, pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften auf den menschlichen Organismus im Vergleich zum Ausgangsstoff aufweisen. Bei der Prüfung sind auch Aufmachung, Bewerbung, Kenntlichmachung und Auslobung jedes einzelnen Erzeugnisses zu berücksichtigen. Somit stellt die korrekte Einstufung dieser Stoffe Behörden, Herstellerinnen und Hersteller, aber auch Fachkreise und Verbraucherinnen und Verbraucher vor eine große Herausforderung. Eine fachlich und wissenschaftlich fundierte Zusammenstellung dieser Eigenschaften von Stoffen wäre eine Arbeitserleichterung und Orientierungshilfe für alle Inverkehrbringer, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die zuständigen Behörden.
Daher wurden die Stofflisten von der Arbeitsgemeinschaft (AG) Stoffliste als Orientierungshilfe für die rechtliche Einstufung von Stoffen erarbeitet, die in Lebensmitteln verwendet oder als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen. Die AG Stoffliste, ein Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise, erstellt die Stofflisten unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben. Schwerpunkte liegen hier auf der Einstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Arzneistoff oder Lebensmittel sowie bezüglich ihrer Neuartigkeit und Sicherheit.
Weiterführende Inhalte:
Die Listen gelten für alle Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind für eine Fortschreibung offen, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung des Marktes Rechnung zu tragen.
Die Stofflisten sind nicht rechtsverbindlich, bieten aber für Lebensmittelunternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher und für die zuständigen Überwachungsbehörden eine Orientierung zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat. Sie sind somit als eindringliche Empfehlung bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutat anzusehen.
Jede Abweichung von der in den Stofflisten vorgenommenen Einstufung muss gegenüber den zuständigen Behörden gut begründet werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Verwendung der Stofflisten sowie die relevanten Rechtsgrundlagen.
Das Bild zeigt die Mitglieder der AG Stoffliste (Stand 12/2019)
Quelle: Breitweg-Lehmann / BVL
Die AG Stoffliste besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM) und der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer.
Zusätzlich ergänzen Mitglieder aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Fachgebieten die fachliche und wissenschaftliche Arbeit der AG.
Erfahren Sie hier mehr über die Mitglieder und Sitzungen der AG Stoffliste.
Das Bild zeigt die Titelseite der 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten des Bundes und der Bundesländer.
Die AG Stoffliste hat 2020 die 2. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten, eine vollständig überarbeitete Version der „Pflanzenliste“ und die „Pilzliste“ veröffentlicht. 2024 folgte die Veröffentlichung der „Algenliste“ und der 3. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten.
Die AG Stoffliste hat es sich zum Ziel gesetzt, die veröffentlichten Dokumente regelmäßig zu aktualisieren und bei Bedarf auch kurzfristig wichtige Anpassungen an den veröffentlichten Dokumenten vorzunehmen.
Die „Algenliste“ und die 3. Auflage des „Vorwortes zu den Stofflisten“ liegen seit 2025 auch in einer englischen Fassung vor – Etwaige Unterschiede oder Unstimmigkeiten in den englischen Fassungen sind nicht bindend – es gilt jeweils die deutsche Fassung der Dokumente. Übersetzungen der anderen Teile ins Englische werden folgen.
Die aktuellen Dokumente der AG Stoffliste finden Sie in der Dokumentenbox oder zusammen mit den in der Vergangenheit veröffentlichten Versionen unter Veröffentlichungen der AG Stoffliste.
Die AG Stoffliste sammelt alle bisher veröffentlichten „Aktuellen Meldungen“ auf der Seite Archiv der aktuellen Meldungen.
RSS-Feed: Ab sofort können sich interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert über Neuigkeiten der AG Stoffliste informieren lassen. Dazu wurde auf der Seite ein RSS-Feed eingerichtet. Wie bei einem Abonnement können sich Interessierte nun diese Informationen zustellen lassen. Mittels verschiedener Programme, z.B. spezielle RSS-Reader, E-Mail-Programme oder bestimmte Webbrowser, können die Feeds gelesen werden. RSS-Reader gibt es ebenfalls als Apps für Smartphones, so dass Abonnenten auch von unterwegs immer auf dem Laufenden bleiben können. Das RSS-Angebot ist kostenlos und erfordert keine Eingabe persönlicher Daten.
Kontakt: AG Stoffliste
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 111 - Grundsatzangelegenheiten, Lebensmittel
Gerichtstr. 49
13347 Berlin
E-Mail: stoffliste@bvl.bund.de
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